BAFA Förderung Fenster
BAFA Förderung für neue Fenster – bis zu 20 % Zuschuss.
Beim Fenstertausch im Rahmen der energetischen Sanierung zahlt der Staat 15 % Zuschuss – mit Sanierungsfahrplan sogar mehr. Wir übernehmen Förder-Check, Angebot und fachgerechte Montage in Hamburg und Umgebung.
15 % Zuschuss für Ihre neuen Fenster – plus Bonus.
Der Staat fördert den Fenstertausch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Wir kümmern uns um alles Technische – Sie erhalten den Zuschuss direkt vom BAFA.
15 %
Grundförderung
+5 %
iSFP-Bonus
60.000 €
max. förderfähig
- Gebäude mindestens 5 Jahre alt
- Neue Fenster mit Uw ≤ 0,95 W/(m²K)
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
- Antrag vor Vertragsabschluss
- Ausführung durch Fachbetrieb
Förderrechner
Wie viel bekommen Sie zurück?
Ihr möglicher BAFA-Zuschuss
2.700 €
Alternative: Steuerbonus nach § 35c EStG – 20 % (3.600 €) verteilt über 3 Jahre, ohne Energieberater-Antrag vorab. Wir beraten Sie, was sich mehr lohnt.
Kostenlosen Förder-Check anfragenUnverbindliche Beispielrechnung für 1 Wohneinheit. Maßgeblich sind die aktuellen BAFA-Richtlinien.
So einfach kommen Sie an Ihre Förderung
Förder-Check & Angebot
Wir prüfen Gebäude und Fenster und erstellen ein förderfähiges Angebot mit Uw ≤ 0,95 W/(m²K).
Antrag vor Auftrag
Der Energieeffizienz-Experte stellt mit Ihnen den BAFA-Antrag – erst danach wird verbindlich beauftragt.
Fachgerechte Montage
Einbau nach RAL-Leitfaden, inklusive Dokumentation für den Nachweis.
Auszahlung
Nach Verwendungsnachweis überweist das BAFA den Zuschuss direkt auf Ihr Konto.
Wichtig: Wer vor der Antragstellung einen Auftrag unterschreibt, verliert den Förderanspruch. Wir stimmen die Reihenfolge mit Ihnen ab, damit nichts verloren geht.
Häufige Fragen zur Fenster-Förderung
Wie hoch ist die BAFA Förderung für Fenster?+
15 % der förderfähigen Kosten (max. 30.000 € pro Wohneinheit). Mit Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der förderfähige Betrag auf 60.000 € und es gibt 5 % Bonus auf den Anteil über 30.000 €.
Brauche ich einen Energieberater?+
Ja. Für den BAFA-Zuschuss muss ein eingetragener Energieeffizienz-Experte die Fachunternehmererklärung ausstellen und am Antrag mitwirken. Wir vermitteln auf Wunsch den passenden Experten.
Wann muss der Antrag gestellt werden?+
Unbedingt vor dem verbindlichen Auftrag. Wer erst unterschreibt und dann beantragt, verliert den Förderanspruch. Wir stimmen die Reihenfolge mit Ihnen ab.
Gilt die Förderung auch für Haustüren?+
Ja, auch der Austausch von Außentüren ist förderfähig, wenn die geforderten Dämmwerte eingehalten werden.
Kostenlosen Förder-Check anfordern
Wir prüfen Ihre Fenster und sagen Ihnen, welcher Zuschuss möglich ist – unverbindlich und kostenlos.
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